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Simon-Automobiltechnik
Inhaber: Andreas Simon
Feldmühlestr. 26
D-53859 Niederkassel-Ranzel
Telefon: 02208 - 3031
Telefax: 02208 - 4991
Email:info@simon-auto.de
Internet: www.simon-auto.de
USt-ID-Nr. / VAT-Number: DE 123 190 483
Finanzamt Siegburg; Steuer-Nr. 220/5441/0151
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§ 8 Sachmangelhaftung
§ 9 Datenschutz
§ l 0 Eigentumsvorbehalt
§ 11 Auto-
bzw. Sportzubehör
§ 12 Gerichtsstand
§ 13 Sonstiges
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§ 1 Geltungsbereich
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos an
ihn ausliefern.
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Mit Auftragserteilung bzw. Annahme der ersten Lieferung erkennt der Kunde die
ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an.
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§ 2 Angebote, Auftragserteilung
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Unsere Angebote sind freibleibend.
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Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren,
sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zuzusenden. Der Kunde bleibt innerhalb dieser Frist an sein Angebot gebunden.
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Änderungen der Modelle oder der Ausstattung, Konstruktions- oder Formänderungen bleiben
uns vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die
Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
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An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere vorherige, ausdrücklich
schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für
solche Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.
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§ 3 Preise
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Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin
mehr als vier Monate liegen. Preise verstehen sich ab Betriebssitz zuzüglich Versand
und Verpackung.
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Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss
des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden
auf Verlangen nachweisen.
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Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten
Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr
als sechs Wochen liegen.
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Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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§ 4 Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind zahlbar per Nachnahme, soweit nicht anderes vereinbart worden ist.
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Soweit gegen Rechnung geliefert wird, sind die Rechnungen innerhalb von zwei Wochen ab
Zugang der Rechnung zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt
Verzugszinsen zu fordern.
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Bezüglich Verzugszinsen gelten die Bestimmungen des § 288 BGB.
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Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme
bedarf immer einer vorhergehenden, schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme
von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind
sofort in bar zu zahlen.
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
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§ 5 Lieferfrist, Gefahrübergang
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Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers
wird die Lieferzeit angemessen verlängert.
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Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
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Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von
Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der
Dauer. Derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem
Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
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Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig,
soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
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§ 6 Annullierungskosten
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Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu mache. 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des
Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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§ 7 Annahmeverzug des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Der Kunde ist berechtigt,
den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige
oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der
Kunde hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei
denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
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Bleibt der Kunde mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im
Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die
Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser
Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
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Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir berechtigt, nach Setzung und
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über die Ware zu
verfügen oder den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
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Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
des Liefergegenstandes bereits im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
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Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend
einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden
Kosten, bei Lagerungen in den Geschäftsräumen mind. jedoch 1/z % des
Rechnungsbetrages für jeden Monat, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
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§ 8 Sachmangelhaftung
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Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten
Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt.
Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren
beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um
einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher
handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher
Sachmangelhaftung. Sie beginnt mit der Ablieferung der Ware. Soweit ein von uns
vertretender Mangel des Leistungsgegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Dies gilt auch
für von uns überarbeitete Gebrauchtteile.
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Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen
Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch,
beschränkt. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer
das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch
als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels
oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist
die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern
der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht,
ist er im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten der Höhe nach auf die entsprechenden
Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung
ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für
Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt
sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
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Im Fall der Nachbesserung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege--,
Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Gegenüber Nichtverbrauchern gilt dies nur,
soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen
Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
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Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Käufer bei dem Verkäufer geltend
zu machen.
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Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht
die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw.
der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurde.
Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.
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Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
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§ 9 Datenschutz
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Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die aus der
Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
für seine eigenen, geschäftlichen Zwecke speichert.
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§ l 0 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
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Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der
Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht
die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, oder dies
ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber
hinaus Folgendes:
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Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach
Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach
deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir
verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Förderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
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Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden lässt
den Eigentumsvorbehalt unberührt. Werden die Liefergegenstände mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
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Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
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Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte
bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
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Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
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§ 11 Auto- bzw. Sportzubehör
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Auto- bzw. Sportzubehör ist bei der Verwendung im Straßenverkehr
TÜV -abnahmepflichtig. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass alle Änderungen
und Umrüstungen an den am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden
Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den Kfz-Papieren eingetragen
werden. Für die TÜV-Abnahme unserer Artikel, auch solcher die
ein TÜV-Gutachten haben, übernehmen wir keine Gewähr. Soweit
die TÜV-Abnahme aufgrund eines Mangels des erworbenen Gegenstandes nicht
erfolgt, gelten die Gewährleistungsregeln gemäß § 7.
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§ 12 Gerichtsstand
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Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich--rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem
Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind
auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz
im Ausland hat.
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§ 13 Sonstiges
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Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung
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Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
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© 1999-2012
Simon-Automobiltechnik, Feldmühlestr. 26, D-53859
Niederkassel
Tel: 02208 - 3031 FAX:
02208 - 4991
Umsatzsteuer-Nr. / Vat-Nr. DE 123 190 483
Email: info@simon-auto.de |
Unsere
Öffnungszeiten:
Mo - Fr von 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr |
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